Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen im folgendem AGB genannt, für Event-Box, Giuseppe Sciré, nachfolgend Vermieter genannt.

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Vermieter durchgeführten Aufträge, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als mit einbezogen.
2. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten, Messen etc. oder sonstigen Veranstaltungen abgelichtet werden.
3. Leere Bilder oder Bilder die eindeutig als Testbilder zum Einstellen der Fotobox dienen werden nicht in die Online Galerie geladen.
4. Der Vermieter verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.
II. Zustandekommen des Mietvertrages
1. Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich und eine Woche lang gültig.
2. Die AGB gelten als vereinbart, nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
3. Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.
4. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters zustande.
III. Rechnung
1. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Vermieters sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung und vor Mietbeginn fällig.
2. Der Vermieter behält sich vor, Rechnung zu splitten. Dabei ist die Anzahlung sofort bei Auftragserteilung und die Endzahlung bis spätestens 7 Tage vor dem verbindlichen Mietbeginn zu begleichen.
3. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt ein Versand der Fotobox ausschließlich nach vollständiger Bezahlung.
4. Sofern nichts anderes vereinbart, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung, die Fotos einschließlich geliefertem USB-Stick oder anderer Datenträger, Eigentum des Vermieters.
5. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Bei kurzfristigen Buchungen bis zwei Woche vor Mietbeginn, muss der Mietvertrag unverzüglich unterschrieben zurückgesendet und die Rechnung vor Versand oder Abholung, beim Vermieter eingegangen sein.
7. Bei nicht pünktlicher Anlieferung der Druckdaten vom Auftraggeber werden Stornogebühren in Höhe von 90%, des jeweiligen Produkts, in Rechnung gestellt.
IV. Kaution
1. Der Vermieter behält sich vor, eine Kaution zu verlangen. Die Höhe der Kaution wird vom Vermieter festgelegt. Sollte eine Kaution anfallen, wird der Mieter vor Zustandekommen des Vertrages, über die Höhe der Kaution informiert.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Kaution bis spätestens 10 Tage vor Mietbeginn zu begleichen.
3. Der Vermieter verpflichtet sich die Kaution nach Rückversand der vollständigen und unbeschädigten Fotobox sowie das dazugehörige Zubehör den Auftraggeber auszuhändigen.
4. Bei unsachgemäßem Umgang mit der Fotobox oder dessen Zubehör, was zu Defekt, Zerstörung oder Verlust führt, behält sich der Vermieter vor die Kaution einzubehalten.
V. Versand / Übergabe
1. Der Vermieter übergibt die Fotobox sachgemäß verpackt an den Spediteur oder Lieferdienst.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Ware sofort nach Erhalt auf Schäden zu prüfen.
3. Bei ersichtlich beschädigtem Versandkarton ist dieser bei Anwesenheit des Lieferdienstes zu öffnen und zu begutachten. Bei beschädigtem Karton ist der Schaden vom Lieferdienst zu quittieren.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Fotobox bei Erhalt zu testen und auf Richtigkeit zu prüfen, um dem Vermieter die Möglichkeit auf rechtzeitiger Nachbesserung zu gewähren.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Fotobox nach Anleitung des Vermieters und im Originalkarton zu verpacken und zu versenden.
6. Der Auftraggeber erhält vom Vermieter für den Rücktransport einen Retourschein. Der Rückversand muss am nächsten Werktag bis 12 Uhr erfolgen. Als Werktage zählen: Montag bis Samstag.
7. Andere Lieferanten als vom Vermieter gewählt sind nicht gestattet.
8. Inselzuschläge für den EU-Weiten Versand werden zusätzlich zu dem Regulärem Versandkosten in Rechnung gestellt
9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Vermieter eine korrekte Lieferadresse mitzuteilen. Bei Unstimmigkeiten der Lieferadresse, sodass die Fotobox und/oder andere bestellte Produkte nicht zugestellt werden können, wird dem Auftraggeber
die erneute Zustellung in Rechnung gestellt. Für etwaige Verspätungen der Lieferung kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
10.Der Auftraggeber ist verpflichtet die Pakete anzunehmen. Sollte die Lieferung aus anderen Gründen als unter V.9 erwähnt, nicht zugestellt werden können, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
VI. Mängelrügen
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet bei beschädigter Ware sofort den Vermieter in Kenntnis zu setzen.
2. Bei unsachgemäßer Verpackung beim Rückversand, was zur Beschädigung des Inhaltes oder der Verpackung führt wird der Rechnungsbetrag für eine Reparatur oder Neuanschaffung in voller Höhe dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
3. Wird der Rückversand nicht im Originalkarton durchgeführt, kann ein Schadensfreier Transport nicht gewährleistet werden.
4. Wird der gemietete Gegenstand, nicht am nächsten Werktag bis 12 Uhr, an eine DPD Filiale abgegeben und kann auf Grund dessen, ein Folgeauftrag nicht durchgeführt werden, behält sich der Vermieter vor, eine Nachberechnung in Höhe des
Auftragswertes des Folgeauftrags zu berechnen.
VII. Rücktritt
1. Die vertraglich geregelte Mietdauer beginnt wie vom Vermieter schriftlich bestätigt, vom Abhol- bzw. Liefertermin bis zum Endtermin.
2. Während der vertraglichen festgelegten Mietdauer ist eine außerordentliche Kündigung für Auftraggeber und Vermieter ausgeschlossen.
3. Bei Rücktritt des Vertrags gelten folgende Regelungen:
Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: 25% des Preises des jeweils gebuchten Auftragswertes.
Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 50% des Preises des jeweils gebuchten Auftragswertes.
Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 1 Monat vor Buchungstermin: 70% des Preises des jeweils gebuchten Auftragswertes.
Eingang der Rücktrittserklärung bis zu eine Woche oder kürzer vor Buchungstermin: 90% des Preises des jeweils gebuchten Auftragswertes
4. Während einer Pandemie (z.B. Covid-19) ist eine Verschiebung des Termins auf Kulanz einmalig kostenfrei möglich. Jede weitere Verschiebung wird mit 15% des Auftragswertes berechnet.
Für die Berechnung der Rücktrittskosten, wird der kürzeste Zeitpunkt der Rücktrittserklärung des ursprünglichen oder verschobenen Terminen herangezogen.
VIII. Haftung, Haftungsausschluss und Gefahrübergang
1. Für Schäden gleich welcher Art haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, die er schuldhaft herbeigeführt hat.
2. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert der jeweils gebuchten Dienstleistung.
3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Vermieter sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände
höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrs- Störungen etc.) die Fotobox nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus
resultierenden Schäden oder Folgen geltend machen. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.
4. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall der Fotobox kommen, und sollte die Fotobox aufgrund dieser Umstände hierzu nicht in der Lage sein, wird sich der Vermieter bemühen, soweit von den
Auftraggebern gewünscht, einen Ersatz-Dienstleister zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Vermieter wird hierdurch nicht begründet.
5. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen wird nicht gehaftet.
6. Für verspätete oder nicht ankommende Lieferung, welche auf den Spediteur oder Lieferdienst zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
7. Wird die Fotobox und deren Zubehör vom Auftraggeber nicht am nächsten Werktag (Montag - Samstag) an DPD oder direkt an Event-Box übergeben, gelten folgende Regelungen.
Eingang der Fotobox und deren Zubehör, 2 Werktage nach gebuchten Veranstaltungstermin: 50% des Preises des jeweils gebuchten Auftragswertes.
Eingang der Fotobox und deren Zubehör, ab 3 Werktage nach gebuchten Veranstaltungstermin: 100% des Preises des jeweils gebuchten Auftragswertes. Als Nachweis gilt der DPD-Beleg.
8. Kann aufgrund der verspäteten Rücklieferung ein Folgeauftrag nicht durchgeführt werden, wird der Ausfall des Folgeauftrages in Rechnung gestellt.
9. Bei unsachgemäßem Umgang mit der Fotobox oder dessen Zubehör, was zu Defekt, Zerstörung oder Verlust führt, ist der Mieter verpflichtet für die entstandenen Schäden aufzukommen.
10. Bei einem Defekt der auf unsachgemäßen Umgang zurückzuführen ist, wird der Neuwert der Fotobox oder deren Geräte berechnet.
11. Bei Abschluss des optionalen Sicherheitspakets, tritt bei Schäden unsere Versicherung in Kraft, bei der dem Mieter lediglich eine Selbstbeteiligung von 250 € berechnet wird. Schäden die durch Diebstahl, Raub oder Plünderung entstehen,
sind nicht mitversichert und werden mit dem Neuwert der Fotobox oder deren Geräte berechnet.
12. Bei Abschluss des optionalen Sicherheitspakets, verpflichtet sich der Auftraggeber, das nicht genutzte mitgelieferte Ersatzpapier und Farbband in Originalverpackung an den Vermieter zurück zu senden. Eine Kostenerstattung des nicht
genutzten Ersatzpapier und Farbband erfolgt nicht.
13. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Fotobox einen gesicherten und trockenen Stellplatz zur Verfügung zu stellen. Der Untergrund muss ebenerdig und harten sein, z.B. Asphalt oder Holz. Bei z. B. Rasen uns Schotter ist ein sicherer
Stand nicht gewährleistet.
14. Der gewerbliche Auftraggeber verpflichtet sich bei Nutzung der Fotobox, die nicht durch Event-Box Personal betreut wird, eigenes Personal für die durchgehende Betreuung der Fotobox zu gewährleisten.
IX. Nutzungs- und Urheberrecht
1. Dem Vermieter steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Auftraggeber erwirbt die Nutzungsrechte der Fotos inkl. Vervielfältigung und Weitergabe an Dritte nur für private Zwecke. Die kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet, Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
3. Der Vermieter als Bildautor behält sich das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.
4. Der Auftraggeber erhält hochauflösendes Bildmaterial im Format JPEG.
5. Der Auftraggeber gestattet dem Vermieter bei gewerblichen Veranstaltungen, die Verwendung seines Firmennamens und Logos als Referenz, Digital und als Print verwenden zu dürfen.
X. Datenschutz und Schlussbestimmungen
1. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen
Informationen vertraulich zu behandeln.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Freiburg, Deutschland, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
3. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche
Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.

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