Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen im folgendem AGB genannt, für Fotospiegel Freiburg, Giuseppe Sciré, nachfolgend Vermieter genannt.
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle vom Vermieter durchgeführten Aufträge, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als mit einbezogen.
2. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z. B. bei Hochzeiten, Messen etc. oder sonstigen Veranstaltungen abgelichtet werden.
3. Der Vermieter verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.
II. Zustandekommen des Mietvertrages
1. Die Angebote des Vermieters sind unverbindlich und eine Woche lang gültig.
2. Die AGB gelten als vereinbart, nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.
3. Falls keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gelten die AGB auch für zukünftigen Aufträge der Auftraggeber.
4. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Zusendung eines Mietvertrages des Vermieters zustande.
III. Rechnung
1. Sofern nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Vermieters sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung und vor Mietbeginn fällig.
2. Der Vermieter behält sich vor Rechnung zu splitten. Dabei ist die Anzahlung sofort bei Auftragserteilung und die Endzahlung bis spätestens 14 Tage vor dem verbindlichen Mietbeginn zu begleichen.
3. Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt ein Versand oder Übergabe der Mietsache ausschließlich nach vollständiger Bezahlung.
4. Sofern nichts anderes vereinbart, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung, die von der Fotobox erstellten Fotos, Eigentum des Vermieters.
5. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6. Bei kurzfristigen Buchungen bis 10 Tage vor Mietbeginn, muss der Mietvertrag unverzüglich unterschrieben zurückgesendet werden und die Zahlung vom Auftraggeber
veranlasst werden.
7. Bei nicht pünktlicher Anlieferung der Druckdaten vom Auftraggeber werden Stornogebühren in Höhe von 90%, des jeweiligen Produkts, in Rechnung gestellt.
8. Wird zusätzlich zur vertraglich vereinbarten Papier Menge, das mitgelieferte Reserve Verbrauchsmaterial vom Kunden genutzt, wird das angebrochene Verbrauchsmaterial mit 89 € nachberechnet. Dies gilt auch wenn das zusätzliche Verbrauchsmaterial nicht komplett verbraucht wird.
IV. Versand / Übergabe
1. Der Vermieter übergibt die Mietsache sachgemäß verpackt an den Spediteur oder Lieferdienst. Je nach Vereinbarung, kann die Übergabe auch als Abholung durch den Auftraggeber bei Event-Box, Alte Breisacher Str. 18, 79112 Freiburg erfolgen.
2. Bei vereinbartem Auf- und Abbau durch den Vermieter, wird die Mietsache vom Vermieter angeliefert sowie auf- und abgebaut. In diesem Fall ist für die Nutzung der Mietsache, vom Auftraggeber direkt am Standplatz der Mietsache, eine Steckdose (kein Starkstrom) noch vor Aufbaubeginn bereit zu legen.
3. Bei vereinbarten Auf- und Abbau durch unsere Kooperation Locations, erfolgt der Auf- und Abbau durch die Location.
4. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Mietgegenstand sofort nach Erhalt auf Schäden zu prüfen.
5. Bei ersichtlich beschädigtem Versandkarton ist dieser bei Anwesenheit des Lieferdienstes zu öffnen und zu begutachten.
6. Bei beschädigtem Karton ist der Schaden vom Lieferdienst zu quittieren.
7. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Mietsache am Tag, an dem diese zugestellt wurde, zu testen und auf Richtigkeit zu prüfen, um bei Schäden oder Fehler dem Vermieter die Möglichkeit auf rechtzeitiger Nachbesserung zu gewähren.
8. Inselzuschläge für den EU-Weiten Versand werden zusätzlich zu dem Regulärem Versandkosten in Rechnung gestellt
9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Vermieter eine korrekte Lieferadresse mitzuteilen. Bei Unstimmigkeiten der Lieferadresse, sodass die Mietsache nicht zugestellt werden kann, wird dem Auftraggeber die erneute Zustellung in Rechnung gestellt. Für etwaige Verspätungen der Lieferung kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
V. Rückversand / Rückgabe
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Mietsache nach Anleitung des Vermieters und in Originalverpackung zu verpacken und zurückzusenden. Die Schaumstoff Konstruktionsverpackung ist Bestandteil der Verpackung.
2. Der Auftraggeber erhält vom Vermieter für den Rücktransport einen Retourschein.
3. Andere Lieferanten als vom Vermieter gewählt sind nicht gestattet.
4. Bei unsachgemäßer Verpackung oder Versandart beim Rückversand, was zur Beschädigung des Inhaltes oder der Verpackung führt, wird der Rechnungsbetrag für eine Reparatur oder Neuanschaffung in voller Höhe dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Mietsache ist so zu verpacken, wie sie der Auftraggeber erhalten hat.
5. Wird der Rückversand nicht im Originalkarton durchgeführt, kann ein Schadensfreier Transport nicht gewährleistet werden.
6. Der Rückversand/Rückgabe muss am nächsten Werktag bis 12 Uhr erfolgen. Als Werktag zählen folgende Tage: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag, Samstag.
7. Wird der Mietgegenstand vom Auftraggeber nicht am nächsten Werktag bis 12 Uhr (Als Werktag gelten die Tage Montag - Samstag) an DPD oder direkt an Event-Box übergeben, gelten folgende Regelungen:
-Übergabe Mietgegenstand, am zweiten Werktag nach gebuchten Veranstaltungstermin: 50% des Preises des jeweils gebuchten Auftragswertes.
-Jeder weiterer verspätete Tag nach gebuchten Veranstaltungstermin: 100% des Preises des jeweils gebuchten Auftragswertes. Als Nachweis gilt der DPD-Beleg oder die direkte Rückgabe bei Event-Box.
8. Können aufgrund der verspäteten Rücklieferung, Folgeaufträge nicht durchgeführt werden, wird zusätzlich der Ausfall der Folgeaufträge in Rechnung gestellt. Aus Datenschutzgründen werden keine Infos zu den Folgeaufträge weitergegeben.
9. Bei Abschluss des optionalen Sicherheitspakets, verpflichtet sich der Auftraggeber, das nicht genutzte mitgelieferte Ersatzpapier und Farbband in Originalverpackung an den Vermieter zurück zu senden. Eine Kostenerstattung des nicht genutzten Ersatzpapiers und Farbband erfolgt nicht.
VI. Mängelrügen
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet den Mietgegenstand sofort nach Erhalt auf Schäden und auf Richtigkeit zu prüfen.
1. Der Auftraggeber ist verpflichtet bei beschädigtem Mietgegenstand oder Fehlerhaften Fotobox Einstellungen, unverzüglich den Vermieter in Kenntnis zu setzen.
3. Bei nicht unverzüglicher Inkentnissetzung des Vermieters, gilt die Mietsache als vertragsgemäß.
VII. Rücktritt
1. Die vertraglich geregelte Mietdauer beginnt wie vom Vermieter schriftlich bestätigt, vom Abhol- bzw. Liefertermin bis zum Endtermin.
2. Während der vertraglichen festgelegten Mietdauer ist eine außerordentliche Kündigung für Auftraggeber und Vermieter ausgeschlossen.
3. Bei Rücktritt des Vertrags gelten folgende Regelungen:
Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 6 Monate vor Buchungstermin: 25% des Preises des jeweils gebuchten Auftragswertes.
Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 3 Monate vor Buchungstermin: 50% des Preises des jeweils gebuchten Auftragswertes.
Eingang der Rücktrittserklärung bis zu 1 Monat vor Buchungstermin: 70% des Preises des jeweils gebuchten Auftragswertes.
Eingang der Rücktrittserklärung bis zu eine Woche oder kürzer vor Buchungstermin: 90% des Preises des jeweils gebuchten Auftragswertes.
4. Während einer Pandemie (z.B. Covid-19) ist eine Verschiebung des Termins auf Kulanz einmalig kostenfrei möglich, wenn aufgrund einer Bund- bzw. Länderverordnung eine Feier untersagt ist. Jede weitere Verschiebung wird mit 15% des Auftragswertes berechnet.
Für die Berechnung der Rücktrittskosten, wird der kürzeste Zeitpunkt der Rücktrittserklärung des ursprünglichen oder verschobenen Termins herangezogen.
5. Die Widerrufsfrist für Verbraucher beträgt 14 Tage nach Auftragserteilung. Die Widerrufsfrist gilt nicht bei kurzfristigen Buchungserhalt innerhalb dieser 14 Tage.
6. Erfolgt die Rücktrittserklärung, nachdem die Fotobox bereits eingerichtet und gepackt wurde, ist der volle Mietpreis in Höhe von 100% zu zahlen.
VIII. Haftung, Haftungsausschluss und Gefahrübergang
1. Für Schäden gleich welcher Art haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er schuldhaft herbeigeführt hat.
2. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert der jeweils gebuchten Dienstleistung.
3. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Vermieter sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgen mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrs- Störungen etc.) die Mietsache nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen, können die Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen geltend machen. Der Vermieter verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, die jeweils geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.
4. Sollte es kurzfristig aufgrund der oben genannten Umstände höherer Gewalt zum Ausfall der Fotobox kommen, und sollte die Fotobox aufgrund dieser Umstände hierzu nicht in der Lage sein, wird sich der Vermieter bemühen, soweit von den Auftraggebern gewünscht, einen Ersatz-Dienstleister zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Vermieter wird hierdurch nicht begründet.
5. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung einer Ersatz Fotobox oder Fotografen sowie anderer Dritter entstehen wird nicht gehaftet.
6. Für verspätete oder nicht ankommende Lieferung, welche auf den Spediteur oder Lieferdienst zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.
7. Je nach gebuchtem Umfang hat der Auftraggeber die Möglichkeit sich ein Drucklayout mit Wunschtext auszusuchen oder uns ein eigenes Drucklayout zuzusenden. Das Drucklayout und/oder Wunschtext muss dem Vermieter spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsdatum vorliegen. Bei zu später Zusendung ist es dem Vermieter gestattet ein Layout auszuwählen.
8. Der Auftraggeber muss einen ebenen, festen sowie trockenen und auch bei schlechtem Wetter geschützten und gesicherten Standplatz zur Verfügung stellen. Bei regnerischem oder feuchtem Wetter, darf der Mietgegenstand nur in geschützten und überdachten Bereichen aufgestellt und genutzt werden. Gleiches ist bei Lagerung oder Zwischenlagern einzuhalten.
9. Bei Abschluss des optionalen Sicherheitspakets, tritt bei Schäden unsere Versicherung in Kraft, bei der dem Mieter lediglich eine Selbstbeteiligung von 250 € berechnet wird. Schäden die durch unsachgemäßen Umgang, Diebstahl, Raub oder Plünderung entstehen, sind nicht mitversichert und werden mit dem Neuwert der Mietsache berechnet. Können aufgrund des Schadens, Folgeaufträge nicht durchgeführt werden, wird zusätzlich der Ausfall der Folgeaufträge in Rechnung gestellt. Aus Datenschutzgründen werden keine Infos zu den Folgeaufträge weitergegeben.
10. Vor dem Rücktransport, muss die am Drucker, rot-weiß gekennzeichnete Schnipselbox zwingend geleert werden. Die Leerung ist wie ein Transportschutz anzusehen. Bei einem Transport ohne Leerung der Schnipselbox, wird der Drucker in unserer Werkstatt zerlegt und von den Schnipseln in der Mechanik befreit. Die Kosten für die Reinigung betragen pauschal 89 € und werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
11. Der Auftraggeber hat für eine stabile Stromzufuhr ohne Stromschwankungen zu sorgen.
12. Bei Defekt, Zerstörung oder Verlust der auf unsachgemäßen Umgang oder nicht Einhaltung der AGB zurückzuführen ist, wird der Neuwert der Mietsache berechnet. Können aufgrund des Schadens, Folgeaufträge nicht durchgeführt werden, wird zusätzlich der Ausfall der Folgeaufträge in Rechnung gestellt. Aus Datenschutzgründen werden keine Infos zu den Folgeaufträge weitergegeben.
13. Bei Manipulation der Hard- und/oder Software behält sich der Vermieter vor, die Kosten für die Instandsetzung von entstandenen Schäden dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die Instandsetzung erfolgt auf den ursprünglichen Zustand der Mietsache. Bei Schäden, durch die ein Folgeauftrag nicht durchgeführt werden kann, behält sich der Vermieter vor, eine Nachberechnung in Höhe des Auftragswertes des Folgeauftrags zu berechnen.
IX. Nutzungs- und Urheberrecht
1. Dem Vermieter steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Auftraggeber erwirbt an den Fotos die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet, Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
3. Der Vermieter als Bildautor behält sich das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten einzuräumen sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen.
4. Der Auftraggeber erhält Bildmaterial im Format JPEG.
5. Der Auftraggeber gestattet dem Vermieter bei gewerblichen Veranstaltungen, die Verwendung seines Firmennamens und Logos als Referenz für den Vermieter.
X. Datenschutz und Schlussbestimmungen
1. Die Auftraggeber erklären sich damit einverstanden, dass zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Gerichtsstand ist Freiburg, Deutschland, sofern nicht ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
3. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.
